Darf ich KI-generierte Erzeugnisse wie Bilder oder kurze Texte innerhalb von OER verwenden? Oder kann bspw. eine vollständig KI-generierte Präsentation eine OER sein? Wie verhält es sich mit den bei OER üblichen Lizenzangaben? Wie kann eine sinnvolle Kennzeichnung aussehen?
Ziel der Session ist – nach kurzer rechtlicher Einführung ins Thema – eine gemeinsame Diskussion der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. auch Grenzen des Einsatzes KI-generierten Materials bei der OER-Produktion.
Arbeitsbeispiele der Teilnehmenden zur Veranschaulichung der Thematik sind herzlich willkommen.
Sessiongebende ist Andrea Schlotfeldt, Juristische Beratung HOOU@HAW